Gleichstellung der Geschlechter sowie Prävention von sexualisierter und häuslicher Gewalt

Schulen leisten mit der Förderung der Geschlechtergleichstellung einen wichtigen Beitrag zur Prävention sexualisierter und häuslicher Gewalt. Zudem können sie Betroffene früh erkennen und den Zugang zu professioneller Unterstützung erleichtern. Beides trägt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention bei.

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Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie häusliche Gewalt stellen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen dar und sind Ausdruck von Diskriminierung. Die Istanbul-Konvention verankert diesen Grundsatz verbindlich. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens hat sich die Schweiz im Jahr 2018 verpflichtet, in den Bereichen Gewaltprävention, Gewaltschutz und Strafverfolgung umfassend zu handeln.

Rolle der Schule bei der Umsetzung der Is­tan­bul-Konvention

Schulen spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Sie können die Gleichstellung der Geschlechter fördern und so zur Prävention von sexualisierter Gewalt und häuslicher Gewalt beitragen. Zudem können sie Belastungen oder ungewöhnliche Verhaltensweisen früh erkennen und dadurch rechtzeitig Unterstützung anbieten sowie den Kontakt zu Fachpersonen herstellen.

Die Grafik zeigt die verschiedenen Handlungsfelder zur Gleichstellung der Geschlechter sowie zur Prävention von sexualisierter und häuslicher Gewalt. Das visuelle Zentrum bildet ein lachsrosa Rechteck mit der zentralen Aufschrift «Gleichstellung der Geschlechter fördern». Um dieses Kernelement gruppieren sich vier weitere, farblich differenzierte Rechtecke. Oben links befindet sich ein beige-graues Feld mit dem Text «Im Unterricht zur Prävention beitragen». Rechts daneben, im oberen rechten Bereich, steht ein hellblaues Feld mit der Aufschrift «Mit Fachpersonen zusammenarbeiten». Im unteren linken Bereich der Grafik findet sich ein türkisfarbenes Rechteck mit der Handlungsanweisung «Gewalt erkennen und Betroffene unterstützen». Unten rechts befindet sich ein rotes Feld mit dem Text «Verantwortung als Schulführung wahrnehmen».
Prävention von sexualisierter und häuslicher Gewalt sowie Schutz von Gewaltbetroffenen

Gleichstellung der Ge­schlech­ter als Ge­walt­prä­ven­tion

Sexualisierte und häusliche Gewalt haben ihre Wurzeln in ungleichen Machtverhältnissen zwischen den Geschlechtern. Patriarchale Überzeugungen, verbreitete gesellschaftliche Männlichkeitsnormen und fest verankerte Geschlechterstereotypen begünstigen diese Gewaltformen, indem sie Ungleichheit und Gewalt legitimieren oder verstärken.

Die Gleichstellung der Geschlechter ist deshalb von zentraler Bedeutung für die Prävention von sexualisierter und häuslicher Gewalt. Sie bildet den Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft und ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine Zukunft, in der Gewalt keinen Platz hat. Die Anerkennung vielfältiger Geschlechterrollen und -identitäten sowie die Förderung der Geschlechtergleichstellung sind die wirksamste Prävention – ohne Gleichstellung ist eine nachhaltige Bekämpfung nicht möglich [EBG 2025].

Bedeutung des Bil­dungs­be­reichs

Dem Bildungsbereich kommt bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention eine zentrale Bedeutung zu, denn Prävention wirkt nur dann nachhaltig, wenn sie früh ansetzt. Schulen haben die grosse Chance, gewaltgeprägte Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen rechtzeitig zu erkennen, Betroffene gezielt anzusprechen und zu unterstützen sowie präventives Wissen zu vermitteln [Sieber Egger u. Mathis 2015]. Voraussetzung dafür ist eine Schulkultur, die Sicherheit und Orientierung bietet sowie von Anerkennung, Respekt, gegenseitigem Vertrauen und verlässlicher sozialer Unterstützung geprägt ist [MindMatters Schweiz 2023].

Die Themen Gleichstellung der Geschlechter, Chancengerechtigkeit sowie Gewalt und Diskriminierung sind in allen Lehrplänen sowohl in einzelnen Fächern als auch fächerübergreifend unter der Leitidee «Bildung für Nachhaltige Entwicklung» verankert. Sie bilden damit eine wichtige Grundlage, um über Einstellungen, Rollenbilder und Stereotype nachzudenken.

Eine kritische Reflexion eigener Vorstellungen sowie gesellschaftlicher Normen unterstützt Lernende dabei, die eigene Verantwortung im Hinblick auf Geschlechterrollen einzuschätzen. Zudem lernen sie, Darstellungen von Männern und Frauen in den Medien sowie den Sprachgebrauch in Geschlechterfragen kritisch zu betrachten. Nicht zuletzt sollen sie erkennen, welche sozialen und strukturellen Faktoren Diskriminierung und Übergriffe begünstigen, und Kompetenzen entwickeln, um sich dagegen zu wehren.

Auf diese Weise können Schulen dazu beitragen, gesellschaftliche Vorstellungen zu hinterfragen, die sexualisierte und häusliche Gewalt begünstigen oder normalisieren.

Sexualisierte und häus­li­che Gewalt im Kin­des- und Ju­gend­al­ter

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) hat Minimalstandards für die Aus- und Weiterbildung im Bereich «Schule und Pädagogik» definiert.

Die folgenden Informationen basieren weitgehend auf der Publikation «Minimalstandards Schule und Pädagogik» [EBG 2024] und werden durch Daten aus dem Bericht «Häusliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche» [EBG 2020] sowie der nationalen Kinderschutzstatistik 2023 [Pädiatrie Schweiz 2024] ergänzt.

Zudem bietet das Glossar Definitionen zu zentralen Begriffen und Konzepten.

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Die Istanbul-Konvention ist in der Schweiz am 1. April 2018 in Kraft getreten (Systematische Rechtssammlung SR 0.311.35). Darin werden die Handlungsfelder a) Gewaltprävention, b) Gewaltschutz, c) Strafverfolgung sowie d) umfassendes und koordiniertes Vorgehen definiert, das Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt vorbeugt und vermindert sowie den Opfern Schutz und Unterstützung bietet. Zudem werden Gewaltstraftaten verfolgt und gewaltausübende Personen zur Verantwortung gezogen.

Nationale Koordination

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) koordiniert im Auftrag des Bundesrats die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf nationaler Ebene. Mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wurden 2022 von Bund, Kantonen und Gemeinden konkrete Massnahmen festgelegt.

Umsetzung auf kantonaler Ebene

Die Umsetzung auf kantonaler Ebene koordiniert die Schweizerische Konferenz gegen häusliche Gewalt (SKHG) im Auftrag der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektor­innen und -direktoren (KKJPD) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK). Verschiedene Dach- und Fachorganisationen vertreten mit dem Netzwerk Istanbul-Konvention die Zivilgesellschaft (siehe Umsetzungskonzept).

Umsetzung im Kanton Zürich

Für die Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kanton Zürich hat der Regierungsrat am 31. März 2021 einen Massnahmenplan erlassen, der im Regierungsratsbeschluss RRB 338/2021 dokumentiert ist. Im Zuständigkeitsbereich der Bildungsdirektion sind vier Massnahmen vorgesehen. Eine davon ist die Massnahme 3.6.a:

«Es wird eine Zusammenstellung von geeigneten Unterrichtsmaterialien und Lehrmitteln zu relevanten Themen wie «Rollenbilder», «Geschlechterstereotypen», «häusliche Gewalt» usw. für jede Schulstufe erarbeitet und es werden allfällige Angebotslücken geschlossen».

Auf Grundlage erster Erkenntnisse wurden am 4. Dezember 2024 im Regierungsratsbeschluss RRB 1254/2024 weitere Folgemassnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kanton Zürich festgelegt.

Kinder und Jugendliche, die in einem von Gewalt geprägten Umfeld aufwachsen, sind erheblichen Belastungen ausgesetzt. Schon das Miterleben von Gewalt zwischen nahen Bezugspersonen gilt als Form häuslicher Gewalt und kann bis ins Erwachsenenalter weitreichende Folgen haben. Fälle elterlicher Gewalt stellen eine Kindeswohlgefährdung dar und erfordern ein angemessenes und zeitnahes Handeln.

Für die Schweiz liegen Zahlen zum Ausmass der Mitbetroffenheit von Kindern von elterlicher Partnerschaftsgewalt aus verschiedenen (Hellfeld-)Studien und Statistiken vor. Allerdings muss beachtet werden, dass nur etwa jedes zehnte sexuelle Gewaltdelikt zur Anzeige gebracht wird. Gesellschaftliche Tabus, Schamgefühle, Angst vor negativen Konsequenzen oder fehlendes Wissen tragen dazu bei, dass viele Gewalttaten nicht gemeldet oder angezeigt werden.

Optimus-Studie (Hochschule Luzern 2018)

Kindeswohlgefährdungen werden aufgrund von Vernachlässigung, psychischem, körperlichem oder sexuellem Missbrauch beziehungsweise Ausbeutung sowie durch das Miterleben von Gewalt in elterlichen Beziehungen gemeldet; pro Jahr werden zwischen 30’000 und 50’000 Fälle erfasst. 19 Prozent der Meldungen betrafen Kinder, die elterliche Partnerschaftsgewalt miterleben (23 bis 38 neue Fälle pro 10’000 Kinder).

Die Meldungen lassen sich wie folgt aufschlüsseln: 22 Prozent Vernachlässigung, 20 Prozent körperlicher Missbrauch, 19 Prozent psychischer Missbrauch, 15 Prozent sexueller Missbrauch.

Optimus-Studie

Häufigkeiten von Gewalterfahrungen Jugendlicher im sozialen Nahraum (Wallimann et al. 2025)

Im SNF-Projekt «Die Rolle der Schulen bei der Aufdeckung von und Reaktion auf Kindesmisshandlung und -vernachlässigung» zeigte sich eine hohe Gewaltbetroffenheit unter Jugendlichen im Kanton Zürich. 32 Prozent der Befragten gaben an, im Verlauf ihrer Kindheit oder Jugend von Vernachlässigung, dem Miterleben von Paargewalt oder körperlicher Misshandlung betroffen gewesen zu sein.

Studie «Häufigkeiten von Gewalterfahrungen Jugendlicher im sozialen Nahraum»

Entwicklung von Gewalterfahrungen Jugendlicher im Kanton Zürich 1999–2021 (Ribeaud u. Loher 2022)

Nach Jahren weitgehend stagnierender Opferraten hat sich der Anteil junger Frauen, die Opfer sexueller Gewalt wurden, zwischen 2014 und 2021 von etwa 7 auf 15 Prozent mehr als verdoppelt.

Forschungsbericht 2022

Jugendbefragung (Baier et al. 2018)

21 Prozent der 8317 Befragten berichteten, dass ihre Eltern einander körperlich Gewalt angetan haben.

Ergebnisse der Jugendbefragung

Studie am Waadtländer Kantonsspital (De Puy et al. 2019)

In 75 Prozent der untersuchten Fälle von häuslicher Gewalt waren Kinder anwesend. Viele der betroffenen Kinder sind zwischen 0 und 6 Jahre alt und leben seit Geburt in einem von Gewalt geprägten Umfeld.

Artikel zur Studie

Weitere Statistiken

  • Bei über der Hälfte der Polizeieinsätze wegen häuslicher Gewalt sind Kinder im Haushalt anwesend (Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt).
  • Frauenhäuser betreuen rund zur Hälfte Kinder, die mitbetroffen sind (Jahresberichte Dachorganisation der Frauenhäuser Schweiz – DAO).

Nationale Kinderschutzstatistik 2023 (Pädiatrie Schweiz 2024)

Im Jahr 2023 wurden in der Schweiz 2097 Kinder und Jugendliche wegen Misshandlungen betreut. Es zeigt sich ein markanter Anstieg psychischer Misshandlungen durch das Miterleben von häuslicher Gewalt.

Nationale Kinderschutzstatistik 2023

Bei der Entstehung von Gewalt wirken unterschiedliche Faktoren zusammen, die sich auf den Ebenen Individuum, Beziehung, Gemeinschaft und Gesellschaft zeigen und gegenseitig beeinflussen.

Risikofaktoren

Zu den Risikofaktoren gehören geschlechterhierarchische und patriarchale Vorstellungen, das (Mit-)Erleben von Gewalt in der Kindheit, Substanzmittelmissbrauch wie Alkohol oder Drogen, Delinquenz und patriarchales Kontrollverhalten. Auch schwierige Lebenssituationen im Bereich Gesundheit, Wohnen, Finanzen oder Arbeit, Übergangssituationen wie Heirat, die Geburt eines Kindes, Trennung oder Migration, eine erhöhte Vulnerabilität sowie Mehrfachdiskriminierung können das Risiko erhöhen.

Schutzfaktoren

Demgegenüber können verschiedene Schutzfaktoren gewaltmindernd wirken. Zu diesen zählen Gleichberechtigung in der Paarbeziehung, ökonomische Unabhängigkeit sowie ein von gegenseitigem Respekt geprägter Umgang in der Familie – einschliesslich der Berücksichtigung des Willens des Kindes, auch in Bezug auf Sexualität. Wichtig sind zudem soziale Unterstützung, frühzeitige Intervention, der Zugang zu professionellen Unterstützungsdiensten für Opfer wie auch für gewaltausübende Personen, Elternbildung und Erziehungsunterstützung sowie ein angemessenes Risikomanagement in Institutionen mit vulnerablen Menschen. Auch die Reflexion der eigenen Rolle im Umgang mit Geschlecht, Macht und Grenzen kann einen wichtigen Beitrag zur Prävention leisten. Für Kinder sind insbesondere eine sichere Bindung zu mindestens einer verlässlichen Bezugsperson im sozialen Umfeld sowie das Erleben von Selbstwirksamkeit entscheidend.

Ausstieg aus gewaltgeprägten Beziehungen: Barrieren für Betroffene

Für betroffene Personen gibt es verschiedene Hindernisse, die den Ausstieg aus gewaltbelasteten Situationen erschweren. Dazu gehören Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse zwischen Opfer und gewaltausübender Person, ökonomische Abhängigkeit oder auch Loyalitätskonflikte gegenüber Eltern. Häufig sind es aber auch fehlende Kenntnisse über Hilfsangebote, ein fehlendes Rechtsverständnis, ambivalente oder traumatische Bindungen, psychische Einflussnahme, Tabuisierung sowie Scham- und Schuldgefühle, die dazu beitragen, dass Gewalt im Verborgenen bleibt. Bei Betroffenen mit Migrationserfahrung kommen weitere Erschwernisse dazu: mangelnde Sprachkenntnisse, ungenügende soziale Integration und die Angst vor migrationsrechtlichen Konsequenzen spielen eine Rolle. Wichtig ist zu wissen, dass gewaltgeprägte Beziehungen unabhängig von Migrationshintergrund oder sozialer Schicht auftreten – sie können auch in den «besten» Familien vorkommen.

Gewalt kann sich auf unterschiedliche Weise zeigen [EBG 2020]:

  • Körperliche Gewalt reicht von Schütteln, Stossen und Festhalten über Ohrfeigen und Faustschläge bis hin zu schweren Verletzungen wie Knochenbrüchen, Verbrennungen, Schnitten, Stichen, Quetschungen, inneren Blutungen oder weiblicher Genitalverstümmelung (FGM/C). Auch sexuelle Übergriffe zählen dazu.
  • Psychische Gewalt zeigt sich etwa in Beleidigungen, Beschimpfungen, Drohungen, patriarchalem Kontrollverhalten oder im Verbot, soziale und familiäre Kontakte zu pflegen (soziale Isolation). Dazu zählen auch Handlungen wie Zwangsheirat, die die Entscheidungsfreiheit und psychische Integrität der Betroffenen massiv einschränken. Ebenfalls dazu gehört das Miterleben elterlicher Paargewalt. 
  • Digitale Gewaltformen beinhalten Cyberstalking, bildbasierte sexualisierte Gewalt, (Fake) Sextortion, sexuelle Belästigung auf Online-Plattformen oder Cybergrooming.
  • Sexualisierte Gewalt umfasst jede Form unerwünschter oder erzwungener sexueller Handlung sowie grenzverletzendes Verhalten mit sexualisiertem Bezug – mit oder ohne Körperkontakt.
  • Ökonomische Gewalt zeigt sich beispielsweise durch Beschlagnahmung des Lohns, Arbeitszwang oder ‑verbot, finanzielle Kontrolle oder Ausbeutung.

Die Folgen von Gewalt sind vielfältig und können körperlicher, psychischer oder sozioökonomischer Natur sein.

  • Körperliche Folgen: Verletzungen, Schmerzen, Geschlechtskrankheiten oder chronische Beschwerden.
  • Psychische Folgen: Posttraumatische Belastungsstörungen, Depressionen, Suizidgedanken, Substanzmissbrauch, Angstgefühle, Scham- und Schuldgefühle, Schlaf- und Essstörungen sowie Leistungs- und Konzentrationsschwierigkeiten. Bei Kindern können sich Entwicklungsstörungen zeigen.
  • Sozioökonomische Folgen: Sozialer Rückzug, Isolation, Trennung oder Scheidung, Bruch mit der Familie, Einsamkeit, Angst vor intimen Beziehungen, Wohnungs- oder Schulwechsel, Arbeitsplatzverlust oder erhöhte finanzielle Belastung.

Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche sind Gewalterfahrungen besonders einschneidend. Folgen von miterlebter häuslicher Gewalt können sich in Unterordnung und dem Erdulden von Gewalt in Freundschaften zeigen, im sozialen Rückzug oder in aggressivem Verhalten, das zur Durchsetzung eigener Interessen eingesetzt wird. Gewalterfahrungen können zudem Schmerzsyndrome, Angststörungen, Depressionen, Selbstverletzungen oder posttraumatische Belastungsstörungen auslösen. Kinder lernen, was ihnen vorgelebt wird: Wer häusliche oder sexualisierte Gewalt erlebt, erfährt Gewalt als wirksames Mittel, um den eigenen Willen durchzusetzen. Dies erhöht das Risiko, im Erwachsenenalter erneut von (häuslicher) Gewalt betroffen zu sein oder selbst Gewalt auszuüben.

Hinweis

Einige Inhalte dieser Webseite finden sich auch in den Planungshilfen Gesundheitsförderung und Prävention. Sie werden dort in den Bereichen «Gewalt», «Sexuelle Gesundheit» und «Überfachliche Kompetenzen» behandelt und in den Gesamtkontext schulischer Gesundheitsförderung eingebettet.

Kontakt

Projektleitung

Porträtfoto von Prof. Dr. Roger Keller

+41 43 305 58 91

Projektteam

Lukas Geiser (PHZH), Monique Honegger (EHB), Sibylle Mathis (PHZH), Patricia Schär (PHZH), Anja Sieber Egger (PHZH)

Quellenverzeichnis

  • EBG (2020) Häusliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.

    Bern: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG).

  • EBG (2024) Minimalstandards für die Aus- und Weiterbildung. Berufsfeld Schule und Pädagogik: Empfohlene Kompetenzen zu geschlechtsspezifischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt.

    Bern: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG).

  • EBG (2025) Kampagne «Gleichstellung verhindert Gewalt».

    Bern: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG).

  • MindMatters Schweiz (2023) SchoolMatters – Beitrag zur Entwicklung der Schule mit psychischer Gesundheit.

    Luzern: RADIX Schweizerische Gesundheitsstiftung.

  • Pädiatrie Schweiz (2024) Nationale Kinderschutzstatistik 2023.

    Freiburg: Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie.

  • Sieber Egger, Anja, und Sibylle Mathis (2015) Schule: Der Lehrer unterrichtet die Kinder nur … für familiäre Sachen ist er nicht zuständig.

    In: Kinder als Mitbetroffene von Gewalt in Paarbeziehungen. Ein Handbuch, hrsg. v. Monika von Fellenberg und Luzia Jurt, 220–30. Genderwissen. Zürich: eFeF.

Weitere Informationen

Projektunterstützung

Die Online-Plattform zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schule wurde im Auftrag der Bildungsdirektion des Kantons Zürich entwickelt. Verantwortlich für die Bildungsdirektion ist der Beauftragte für Gewaltprävention im schulischen Umfeld.

Zitierhinweis Handreichung

Projektteam Istanbul-Konvention. 2026. «Online-Plattform Gleichstellung der Geschlechter sowie Prävention von sexualisierter und häuslicher Gewalt.» Pädagogische Hochschule Zürich, Zugriff [Datum]. https://tiny.phzh.ch/gleichstellung-praevention

Letzte Aktualisierung: 29. Mai 2026