Verantwortung der Schulführung

Die Schulführung trägt die Verantwortung für die Förderung und den Schutz aller Lernenden. Dazu gehören eine unterstützende Schulkultur, verbindliche Präventionskonzepte, geschulte Mitarbeitende und klar definierte Abläufe bei Verdacht auf sexualisierte oder häusliche Gewalt.

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Unterstützende Schul­kul­tur ent­wi­ckeln

Die meisten Kinder und Jugendlichen wachsen unter entwicklungsförderlichen Bedingungen auf, sind grundsätzlich optimistisch eingestellt, erfahren ausreichende Unterstützung im familiären und sozialen Umfeld und sind körperlich sowie psychisch gesund. Sie bewältigen ihren Schulalltag in der Regel ohne grössere Schwierigkeiten.

Gleichzeitig gibt es Kinder und Jugendliche, die unter erheblichen körperlichen, psychischen oder sozialen Belastungen leiden. Diese können so stark sein, dass schulische Leistungen, soziale Beziehungen und das persönliche Wohlbefinden beeinträchtigt werden [MindMatters Schweiz 2023]. Besonders gefährdet sind Kinder, die selbst Gewalt erleben oder als Mitbetroffene von häuslicher Gewalt aufwachsen. Solche Erfahrungen gehen häufig mit Angst, Ohnmacht und sozialer Isolation einher.

Belastungen können sich zudem verstärken, wenn Kinder und Jugendliche Diskriminierung erleben oder mehrfach benachteiligt sind. Deshalb ist es wichtig, Mehrfachdiskriminierungen vorzubeugen: Schulische Mitarbeitende sollten sich eigener stereotypischer Vorstellungen bewusst sein und allen Menschen unvoreingenommen begegnen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Alter, Religion, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Gesundheitszustand, Behinderung, sozialem Status oder Migrationsstatus.

Um diesen Dynamiken entgegenzuwirken, braucht es eine unterstützende Schulkultur, die Sicherheit und Orientierung bietet und von Anerkennung, Respekt, gegenseitigem Vertrauen sowie einer proaktiven Wahrnehmung von Problemen und verlässlicher sozialer Unterstützung geprägt ist.

Diese Schutzfaktoren wirken nicht nur präventiv, sondern sind häufig eine Voraussetzung dafür, dass Interventionen überhaupt greifen. Kinder und Jugendliche holen sich eher Hilfe und berichten von belastenden Erfahrungen, wenn sie sich zugehörig fühlen, Vertrauen in Bezugspersonen haben und sich selbstwirksam erleben. Ein unterstützendes Schulklima stärkt zudem die gesamte Schulgemeinschaft, weil es eine konstruktive Gesprächs- und Streitkultur ermöglicht und grenzverletzendem Verhalten vorbeugt [Achermann Fawcett, Keller, u. Gabola 2018, Fabian u. Müller 2010, Kappler u. Dürig 2022].

SchoolMatters – Schulkultur, die glücklich macht

SchoolMatters unterstützt Schulen bei der Entwicklung einer gesundheitsfördernden und nachhaltigen Schulkultur. Der Ansatz stärkt Strukturen, Beziehungen und Handlungskompetenzen im schulischen Alltag und trägt damit zu einem sicheren, respektvollen und unterstützenden Lern- und Arbeitsumfeld für alle Beteiligten bei.

Präventionskonzepte

Schulen und pädagogische Institutionen sind gefordert, ein verbindliches Präventionskonzept zu entwickeln und umzusetzen. Dieses bündelt Themen der Gesundheitsförderung und Prävention in einem abgestimmten Gesamtrahmen. Dazu gehört, dass alle relevanten Gewaltformen berücksichtigt werden, auch sexualisierte und häusliche Gewalt. Zudem werden klare Strukturen und Zuständigkeiten festgelegt sowie Handlungssicherheit für alle Mitarbeitenden geschaffen. Inhalte und Prozesse des Konzepts sollten regelmässig im Team thematisiert und reflektiert werden, um die Wirksamkeit zu sichern und das Vorgehen kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Aufgrund von Personalfluktuationen ist es zudem wichtig, neue Mitarbeitende systematisch über das Konzept, interne Abläufe und ihre Rolle im Umgang mit Gewalt zu informieren. Nur so können Präventionsmassnahmen langfristig verankert werden.

Bei der Erarbeitung eines Gewaltpräventionskonzepts empfiehlt sich eine externe fachliche Begleitung. Sie stellt sicher, dass alle relevanten Aspekte mit dem notwendigen Fachwissen einfliessen und unterstützt Schulen bei der Entwicklung tragfähiger, praxistauglicher Lösungen. Professionelle Fach- und Prozessberatung erhalten Schulen beispielsweise bei Kinderschutz Schweiz oder Limita. Zudem stellt das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern ein Musterschutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt an öffentlichen Schulen zur Verfügung.

Personalführung

Eine sorgfältige Personalrekrutierung ist entscheidend für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Bei Neuanstellungen von Lehr- und Fachpersonen im schulischen und pädagogischen Bereich sollten stets Referenzen eingeholt werden und zudem muss ein aktueller Privat- und Sonderprivatauszug vorliegen. Auffälligkeiten im Lebenslauf, wie längere Lücken oder häufige Stellenwechsel, sollten im Gespräch mit den Bewerbenden oder den Referenzpersonen geklärt werden. Lässt sich dies nicht zufriedenstellend klären, sollte bei der EDK eine Anfrage bezüglich eines Eintrags auf der «schwarzen Liste» gestellt werden, auf der Lehrpersonen mit entzogener Unterrichtsberechtigung vermerkt sind. Zudem sollten Leitlinien der Schule oder Institution zum Umgang mit Gewalt als integraler Bestandteil des Anstellungsvertrags unterzeichnet werden.

Auch während der Anstellung ist eine sorgfältige Personalführung zentral. Schul- und Institutionsleitungen achten auf mögliche Grenzüberschreitungen durch Mitarbeitende, kommunizieren eine klare Nulltoleranz gegenüber Gewalt und tragen zu deren konsequenter Einhaltung bei. In schwierigen Personalsituationen unterstützt das Volksschulamt Schulpflegen und Schulleitungen.

Zudem muss Hinweisen von Lernenden, Eltern und Lehrpersonen sorgfältig nachgegangen werden. Gleichzeitig ist ein offenes und vertrauenswürdiges Klima entscheidend, damit solche Hinweise auch die Schulleitung erreichen.

Weiterbildung

Für ein wirksames Vorgehen bei Gewaltfällen ist ein ausgewogener Kompetenz-Mix im Team entscheidend. Dazu gehört, dem Personal interne oder externe Weiterbildungen anzubieten, damit ausreichend Fachpersonen

  • über Kenntnisse zu sexualisierter und häuslicher Gewalt verfügen,
  • das Hilfesystem für betroffene Kinder und Jugendliche kennen,
  • Zuständigkeiten einschätzen und
  • Betroffene an passende externe Stellen verweisen können.

Der Schulsozialarbeit kommt dabei eine wichtige Rolle zu, da sie fachliche Perspektiven aus Beratung, Kindesschutz und Netzwerkarbeit einbringt und häufig an zentralen Schnittstellen der Unterstützung und Weitervermittlung tätig ist.

Vorgehen bei Ver­dacht auf Kinds­wohl­ge­fähr­dung

Schulen tragen eine besondere Verantwortung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Seit 2013 sind sie gesetzlich verpflichtet (Art. 314d Abs. 1 ZGB), ihrer Fürsorge- und Meldepflicht nachzukommen. Dies bedeutet, dass Anzeichen für eine Gefährdung von Schüler:innen (zum Beispiel bei Sucht, Gewaltausübung, Folgen von Gewalt, Selbstverletzung oder Suizidversuchen) gemäss den rechtlichen Vorgaben an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden müssen. Im Kanton Zürich hat die Meldung gemäss § 51 des Volksschulgesetz (VSG) durch die Schulpflege zu erfolgen.

Dabei gilt es stets, die Integrität der Betroffenen zu respektieren. Die Broschüre «Berufsleitbild/​Berufsethik LCH» betont das Wohlergehen der Schüler:innen sowie ihren Schutz vor körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt und Diskriminierung.

Kinderschutz Schweiz hat einen Leitfaden zur frühzeitigen Erfassung von Gefährdungssituationen, zur Einschätzung der Schwere der Misshandlung sowie zum Einleiten angemessener Schutz- und Hilfemassnahmen erarbeitet [Hauri u. Zingaro 2020]. Darin enthalten ist ein Entscheidungsbaum, der das Vorgehen bei Fallbesprechungen im Schulteam unterstützt.

Entscheidungsbaum Kinderschutz Schweiz

Ebenfalls hilfreich sind die Grundsätze für das Vorgehen (siehe S. 17) von Lehr- und Betreuungspersonen der Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich und der Bildungsdirektion des Kantons Zürich, wenn sie Kenntnis oder den Verdacht haben, dass Kinder Gewalt erfahren [Weingartner 2020].

Kommt eine Schule zur Einschätzung, dass die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet ist und die notwendige Unterstützung im Rahmen ihres beruflichen Auftrags nicht selbst erbracht werden kann, finden sich auf der Seite des Rechtsdienstes des Volksschulamts des Kantons Zürich alle Informationen zur Rolle der Schule bei der Gefährdung des Kindswohls, zu den Anzeige- und Auskunftspflichten von Schulleitungen und Lehrpersonen sowie zum weiteren Vorgehen in der Zusammenarbeit zwischen Schulen und der KESB.

Vorgehen bei Gefährdung des Kindswohls

Rolle der Schule beim Kindesschutz und Zusammenarbeit mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).

Zuständigkeiten und Schnittstellen

Die Schulführung stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden über Melderechte, Meldepflichten und das Amts- und Berufsgeheimnis Bescheid wissen und regelmässig über neue Richtlinien informiert werden. Dazu gehören sowohl Vorgaben des Bundes als auch allfällige kantonale Bestimmungen.

Interne und externe Schnittstellen sollten klar definiert werden. Intern übernimmt die Schul- oder Institutionsleitung die Führung, etwa in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit. Extern wird die Kommunikation gegenüber der Schulbehörde oder der Trägerschaft sichergestellt. Die Schulführung trägt die Verantwortung für Entscheidungen und den Kommunikationsfluss, sofern keine andere Stelle die Fallführung übernimmt.

Quellenverzeichnis

  • Achermann Fawcett, Emilie, Roger Keller, und Piera Gabola (2018) Bedeutung der Gesundheit von Schulleitenden und Lehrpersonen für die Gesundheit und den Bildungserfolg von Schülerinnen und Schülern. Wissenschaftliche Grundlage für das Argumentarium «Gesundheit stärkt Bildung».

    Zürich und Lausanne: Pädagogische Hochschule Zürich und Haute école pédagogique Vaud.

  • Fabian, Carlo, und Caroline Müller (2010) Früherkennung und Frühintervention in Schulen. Lessons learned.

    Bern: Radix, Schweizer Kompetenzzentrum für Gesundheitsförderung und Prävention.

  • Hauri, Andrea, und Marco Zingaro (2020) Kindeswohlgefährdung erkennen und angemessen handeln. Leitfaden für Fachpersonen aus dem Sozialbereich.

    2. überarb. Aufl. Bern: Kinderschutz Schweiz.

  • Kappler, Christa, und Antonia Dürig (2022) Gleichstellung in der Schule. Ein Schulentwicklungsprogramm.

    Zürich: Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich.

  • Kinderschutzkommission Kanton Zürich (2019) Leitfaden Kindeswohlgefährdung. Für Fachpersonen, die mit Kindern arbeiten.

    Zürich: Kinderschutzkommission Kanton Zürich.

  • MindMatters Schweiz (2023) SchoolMatters – Beitrag zur Entwicklung der Schule mit psychischer Gesundheit.

    Luzern: RADIX Schweizerische Gesundheitsstiftung.

  • Weingartner, Martha (2020) Häusliche Gewalt – was tun in der Schule? Ein Leitfaden für die Praxis.

    Zürich: Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich.

Letzte Aktualisierung: 29. Mai 2026